Wir freuen uns sehr darüber, dass Prof. Dr. Behrang Raji unser Team als Of Counsel seit Februar 2025 verstärkt. Er erweitert und verstärkt damit unsere Fokusthemen im Techlaw-Bereich um seine Expertise in Datenrecht, Datenschutzrecht und Recht der Künstlichen Intelligenz.
Prof. Dr. Raji verbindet eine langjährige wissenschaftliche und praktische Erfahrung. Als Professor an der Fachhochschule Wedel lehrt er Datenschutz- und Datenrecht und promovierte zum Thema „KI im öffentlichen Sektor“. Er ist unter anderem Herausgeber eines im Erich Schmidt Verlag (ESV) erscheinenden Kommentars zum Data Governance Act/ Data Act und mit Aufsätzen und Kommentarbeiträgen in der juristischen Fachliteratur präsent.

Seine praktische Expertise stammt aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt eines Life-Science-Unternehmens, wo er datenschutzrechtliche Fragestellungen national und international begleitet. Als ehemaliger Fachbereichsleiter beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kennt er zudem die behördliche Aufsichtspraxis.
Einer seiner Interessenschwerpunkt liegt auf der Sekundärnutzung von Daten zu Forschungszwecken im Gesundheitssektor sowie rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Angesichts der komplexen Anforderungen durch DSGVO, Data Governance Act und KI-Verordnung bringt er relevante Expertise für die Herausforderungen der Digitalisierung mit.
Mit Prof. Dr. Raji verstärken wir unser Beratungsspektrum im Techlaw-Bereich und erweitern damit unsere fundierten Beratungsleistungen zu allen rechtlichen Aspekten der digitalen Transformation.